Dauerausstellung, Stadt

Herrschaft Pinneberg

1640 fiel die Herr­schaft Pin­ne­berg an den däni­schen König Chris­ti­an IV. als Her­zog von Hol­stein. Inner­halb des däni­schen Gesamt­staa­tes behielt die Herr­schaft Pin­ne­berg immer eine Son­der­stel­lung. Der hie­si­ge Ober­be­am­te des Königs war der Landdrost.

Nach Auf­de­ckung schwe­rer Ver­wal­tungs­män­gel bestimm­te der König 1705, dass Landd­rost und Amts­ver­wal­ter ihren Sitz in Pin­ne­berg zu neh­men hät­ten. Die Stär­kung der Ver­wal­tungs­tä­tig­keit und die Zer­stö­rung des Schlos­ses führ­ten zur Ent­ste­hung des Ortes Pin­ne­berg auf den Schloss­län­de­rei­en Rübe­kamp und Fahltskamp.

Verordnung des dänischen Königs

Aus der Ver­ord­nung des däni­schen Königs vom 18.9.1705, „wie es … mit etli­chen Jus­titz- und Poli­cey-Sachen im Amte Pin­ne­berg zu halten.“

Erst die um 1790 durch­ge­führ­te Land­re­form brach­te den Ver­kauf der Grund­stü­cke an die Ein­woh­ner. Die Gewäh­rung der „Fle­ckens­ge­rech­tig­keit“ im Jah­re 1826 klär­te die offe­nen Fra­gen bezüg­lich der Gewerberechte.

Bahnhof Pinneberg

Bahn­hof Pin­ne­berg mit Bahn­hofs­vor­ste­her Maaß vor 1890


Der Anschluss an die Alto­na-Kie­ler Eisen­bahn 1844 leg­te den Grund­stein für das Auf­blü­hen des Ortes. Nach der Nie­der­schla­gung der Schles­wig-Hol­stei­ni­schen Erhe­bung stieg die Ein­woh­ner­zahl ab etwa 1852 durch die Ansied­lung frü­her Indus­trien. Wach­sen­der Natio­na­lis­mus führ­te zum Bruch alter Abma­chun­gen und zum Ein­marsch der Trup­pen des Deut­schen Bun­des am 24.12.1863.
Verkoppelungskarte

Aus­zug aus der Ver­kop­pe­lungs­kar­te von 1792 (LAS Abt. 402 A 3 Nr. 438 a)