Dauerausstellung, Nationalsozialismus

Britische Militärregierung

Als am 8.Mai 1945 der Zwei­te Welt­krieg in Euro­pa been­det war, über­nah­men die vier Sie­ger­mäch­te — Sowjet­uni­on, USA und Groß­bri­tan­ni­en sowie Frank­reich die Hoheits­ge­walt über das Deut­sche Reich und teil­ten sein Gebiet unter­ein­an­der in Besat­zungs­zo­nen auf oder glie­der­ten es aus.

Schles­wig-Hol­stein unter­stand der Bri­ti­schen Militärregierung.
Die Mili­tär­re­gie­rung steu­er­te den Neu­be­ginn auf Kreis- und Orts­ebe­ne Pin­ne­bergs mit dem Ziel des Auf­bau­es eines demo­kra­ti­schen Deutschlands.

Trotz der „Säu­be­rung“ der Ver­wal­tung vor nazi­ver­däch­ti­gen Bediens­te­ten wur­den man­che vor­läu­fig wie­der­ein­ge­stellt, um den Zusam­men­bruch der Ver­wal­tung zu verhindern.Die größ­te Sor­ge war zunächst die Erhal­tung von Sicher­heit und Ord­nung und die Ver­mei­dung von Seu­chen. Die bri­ti­sche Mili­tär­re­gie­rung unter­stüt­ze die deut­sche Ver­wal­tung bei ihren schwie­ri­gen Pro­ble­men, wie etwa der Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung mit Nah­rungs­mit­teln und Heiz­ma­te­ri­al, Unter­brin­gung der Flücht­lin­ge, usw. Im März 1946 fand in Pin­ne­berg die ers­te Sit­zung des von den Bri­ten ein­ge­setz­ten Ent­na­zi­fi­zie­rungs­aus­schus­ses statt.

Ab 23.5.1945 tag­ten bri­ti­sche Mili­tär­ge­rich­te im Amts­ge­richts­ge­bäu­de; das Pin­ne­ber­ger Gericht konn­te erst Ende 1945 wie­der ein­ge­schränkt arbei­ten. Die drei Mili­tär­ge­rich­te der unte­ren, mitt­le­ren und höchs­ten Ebe­ne ver­han­del­ten vor­wie­gend Ver­stö­ße gegen Ver­ord­nun­gen der Mili­tär­re­gie­rung. Es wur­den Stra­fen von leich­ten Geld­bu­ßen bis zur Todes­stra­fe verhängt:
Über­schrei­tung der Sperr­stun­de (50–400 RM), Tra­gen der Wehr­machts­müt­ze oder „Ski­müt­ze“ (10–25 RM), Vieh­dieb­stahl (3 Jah­re Haft), Mord­fall (Todes­stra­fe).

Ab Ende 1946 ging die Zahl der Ver­hand­lun­gen dras­tisch zurück.