Das ehemals dänische, dann königlich-preußische Amtsgericht an der Dingstätte 25 — im Volksmund heute noch „Altes Amtsgericht“ genannt — wurde 1854/55 als „Geschäftslocal“ der Landdrostei errichtet. Landdrost Nicolaus v. Scheele hatte bereits 1853 die in Holstein noch unübliche Trennung von Verwaltung und Justiz vorgeschlagen. 1855 erließ der dänische König Frederik VII. die „Verfügung betreffend die Organisation der Verwaltung und der Rechtspflege in der Herrschaft Pinneberg“.