Dauerausstellung, Nationalsozialismus

Kriegsgefangenenlager und Arbeitskommandos

Im August 1940 wur­den in Pin­ne­berg zwei Kriegs­ge­fan­ge­nen­la­ger eingerichtet:
In der „Hols­ten­quel­le“ (Gast­wir­tin Lui­se Busch), Elms­hor­ner Str. 33, und im „Oster­hol­der Quellen­tal“ (Gast­wirt Wil­ly Frank) Oster­hol­der Allee 21.

Das Lager Busch in der Hols­ten­quel­le führ­te den offi­zi­el­len Titel „Kriegs­ge­fan­ge­nen Arbeits­kom­man­do 329 Pin­ne­berg II“ Die Stadt­ver­wal­tung Pin­ne­berg betrieb die­ses Lager treu­hän­de­risch für Pin­ne­ber­ger Betrie­be, die sich hier mit bil­li­gen Arbeits­kräf­ten versorgten.

Der Stan­dard­stun­den­lohn für Kriegs­ge­fan­ge­ne betrug 0,33 RM für Hilfs­ar­bei­ter im Bau­ge­wer­be und sonst 60% der ver­gleich­ba­ren deut­schen Tari­fe. Im Som­mer 1943 über­nah­men die Pin­ne­ber­ger Betrie­be das Kriegs­ge­fan­ge­nen­la­ger in Eigenregie.

Auf Sei­ten der Stadt war zustän­dig Stadt­bau­meis­ter Han­sen. Auf Sei­ten der Betrie­be unter­zeich­ne­ten am 4.5.1944 das Über­ga­be­pro­to­koll: Lüders für Fir­ma Lüders, Dr. Paul­sen und Ras­mus­sen für Fir­ma Wil­le, Weich für Fir­ma J. H. Warncke und Zwan­ger jun. für Fir­ma Karl Zwan­ger. In offi­zi­el­len Schrei­ben wer­den die Betrie­be auch als „Inter­es­sen­ge­mein­schaft des Kriegs­ge­fan­ge­nen Arbeits­kom­man­dos Pin­ne­berg II“ bezeich­net. In dem Über­ga­be­pro­to­koll hieß es zur Ent­ste­hung des Lagers:

Das im Jah­re 1940 in der Gast­wirt­schaft Busch ein­ge­rich­te­te Kriegs­ge­fan­ge­nen­la­ger, …, ist von der Stadt­ver­wal­tung treu­hän­de­risch für Rech­nung der betei­lig­ten Unter­neh­mer ein­ge­rich­tet und unter­hal­ten wor­den. Die ent­stan­de­nen Kos­ten für Mie­te, Unter­hal­tung, Ver­pfle­gung wur­den jeweils von den betei­lig­ten Fir­men im Umla­ge­we­ge eingezogen.“

Ein­nah­men und Aus­ga­ben für das Kriegs­ge­fan­ge­nen­la­ger tauch­ten auch in den städ­ti­schen Haus­hal­ten 1940–1943 unter dem Titel „Wirt­schafts­för­de­rung“ auf.

Das Lager war im Durch­schnitt mit 85 fran­zö­si­schen Kriegs­ge­fan­ge­nen belegt. Zum Lager gehör­te ein meist fünf­köp­fi­ges Wach­kom­man­do der Wehr­macht, genau­er des Lan­des­schüt­zen­ba­tail­lons. Außer­dem waren im Lager Busch zunächst zwei Köche für die Zube­rei­tung der Mahl­zei­ten ange­stellt. Spä­ter ver­rich­te­ten Kriegs­ge­fan­ge­ne die­se Arbeit.

Struktur der Kriegsgefangenenlager

Schles­wig-Hol­stein gehör­te mit Ham­burg und Tei­len Nie­der­sach­sens zu einem Wehr­kreis. Mit dem Anwach­sen der Gefan­ge­nen­zah­len im Som­mer 1940 rich­te­te man inner­halb des Wehr­krei­ses vier Kriegs­ge­fan­ge­nen Stamm­la­ger (Sta­lag) ein, für das Gebiet nörd­lich der Elbe ein­schließ­lich Ham­burg war das Kriegs-Gefan­ge­nen-Mann­schafts-Stamm­la­ger in Schles­wig zustän­dig. Dies war aber nur die „Zen­tral­ver­wal­tungs­tel­le“. Zusätz­lich gab es regio­na­le Außen­stel­len. Für Pin­ne­berg zustän­dig war die Außen­dienstel­le Elms­horn im dor­ti­gen Arbeits­amt, Les­sing­stra­ße 10. Tätig waren die Kriegs­ge­fan­ge­nen in Arbeits­kom­man­dos. Es konn­ten zwei kon­kre­te Benen­nun­gen Pin­ne­ber­ger Arbeits­kom­man­dos ermit­telt werden:

  • Arbeits­kom­man­do 329 Pin­ne­berg II, Lager Busch, Elms­hor­ner Stra­ße 33,
  • Arbeits­kom­man­do 850, Pin­ne­berg 5, Lager Rech­ter, Elms­hor­ner Stra­ße 28/30.

Die Poli­tik gegen­über den Kriegs­ge­fan­ge­nen unter­lag star­ken Ver­än­de­run­gen, da ihre Arbeit für die deut­sche Wirt­schaft mit dem Fort­schrei­ten des Krie­ges immer wich­ti­ger wurde.

Arbeitgeber der Gefangenen des Arbeitskommandos 329

Es lie­gen detail­lier­te Lis­ten ab Novem­ber 1940 bis 1943 vor. Im Fol­gen­den die Betrie­be, die mehr als 1 Gefan­ge­nen beschäftigten:

BetriebBran­cheZahl der Gefangenen
Stadt­ver­wal­tung7
Stadt­wer­ke3
Schmidt und Co.Fut­ter­mit­tel8
J. H. WarnckeHolz­hand­lung16
Adolf Oster­mannSchmie­de8
Wil­helm LüdersHolz, Fahr­zeu­ge4
Bin­nè und SohnDach­pap­pe5
H. Wup­per­manEmail­le6
Metz­ger und SohnLeder2
H. Wil­leRegen­klei­dung6

Novem­ber 1940

Ganz anders aber sah die Ver­tei­lung der Gefan­ge­nen des Lagers 329 auf die Pin­ne­ber­ger Betrie­be im April 1943 aus. Jetzt war eine Kon­zen­tra­ti­on des Gefan­ge­nen­ein­sat­zes auf vier Betrie­be zu beob­ach­ten, von denen min­des­tens drei ganz oder teil­wei­se als Rüs­tungs­be­trie­be anzu­se­hen waren. Die Betrie­be mit bis 2 Kriegs­ge­fan­ge­nen sind nicht aufgelistet:

BetriebBran­cheZahl der Gefangenen
Karl Zwan­gerMetall­ver­ar­bei­tung16
Wil­helm LüdersHolz, Fahr­zeu­ge15
Her­mann WilleRegen­klei­dung14
J. H. WarnckeHolz­hand­lung12

Die Wachmannschaft

Das Wach­per­so­nal, vier bis sechs Mann, aß und schlief im Lager, aber in getrenn­ten Räu­men. Zu den Auf­ga­ben der Wach­leu­te gehör­ten auch der Kon­takt zu den Betrie­ben der Gefan­ge­nen und die Mit­spra­che bei der Fest­set­zung der Lohn­hö­he. Dar­über hin­aus waren die Wach­mann­schaf­ten weni­ger für die Bewa­chung eines Lagers, als viel­mehr für die Gewähr­leis­tung und Über­wa­chung des Arbeits­ein­sat­zes der Kriegs­ge­fan­ge­nen ins­ge­samt zuständig.

Aus dem Alltag im Arbeitskommando 329

a) Löh­ne und Ernährung

Die Monats­löh­ne lagen zwi­schen 22 RM bei den Land­wir­ten, 30 RM bei der Stadt und den Stadt­wer­ken und 40 RM für qua­li­fi­zier­te­re Kriegs­ge­fan­ge­ne. Die für jeden Kriegs­ge­fan­ge­nen ein­heit­li­chen Ver­pfle­gungs­kos­ten setz­ten sich zusam­men aus Nah­rungs­mit­tel­kos­ten, Hei­zung, Mie­te und Kos­ten des Wach­kom­man­dos. Sie betru­gen zu die­ser Zeit pro Gefan­ge­nen monat­lich etwa 36 RM.

Grund­sätz­lich waren die Kriegs­ge­fan­ge­nen in drei Grup­pen ein­ge­teilt. Am schlech­tes­ten wur­den die sowje­ti­schen behan­delt, gefolgt von den pol­ni­schen. Als Bei­spiel der offi­zi­ell vor­ge­schrie­be­ne Tages­grund­lohn für Kriegs­ge­fan­ge­ne in der Land- und Forstwirtschaft.

  1. sowje­ti­sche Kriegs­ge­fan­ge­ne arbeits­täg­lich RM 0,20;
  2. pol­ni­sche Kriegs­ge­fan­ge­ne arbeits­täg­lich RM 0,50;
  3. sons­ti­ge Kriegs­ge­fan­ge­ne arbeits­täg­lich RM 0,70

Bei der knap­pen Zutei­lung von Lebens­mit­teln gab es bei schwe­rer Arbeit Zula­gen. Hier unter­schied man LN-Arbei­ter (Lang- und Nacht­ar­bei­ter), Schwer­ar­bei­ter und Schwerst­ar­bei­ter. Als Lang­ar­bei­ter wur­de bezeich­net, wer an den sechs Arbeits­ta­gen die Woche täg­lich mehr als 9 ¼ Stun­den arbeitete.

Am Monats­en­de erhielt der Betrei­ber des Kriegs­ge­fan­gen­la­gers, hier die Stadt Pin­ne­berg, eine Haupt­ab­rech­nung vom Ober­zahl­meis­ter in Schles­wig. Aus den Abrech­nun­gen für Okto­ber 1941 und Mai 1943 geht klar her­vor, dass die Kriegs­ge­fan­ge­nen ihre Unter­brin­gung und Ver­pfle­gung selbst bezah­len muss­ten. Ihren Lohn muss­ten die Gefan­ge­nen abfüh­ren, davon wur­de Unter­brin­gung und Ver­pfle­gung sowie eine 10%ige Pau­schal­steu­er abge­zo­gen, der Rest wur­de aus­ge­zahlt. Im Juni 1943 kam es zu einer Ver­fah­rens­än­de­rung. Dazu wur­de eigens ein beson­de­res „Lager­geld“ ein­ge­führt. Die Unter­neh­men soll­ten von jetzt an die Löh­ne an die Kriegs­ge­fan­ge­nen selbst in „Lager­geld“ aus­zah­len. Die­ses „Lager­geld“ konn­ten die Pin­ne­ber­ger Unter­neh­mer zum Bei­spiel bei der Kreis­spar­kas­se Pin­ne­berg erwer­ben. Auch wur­de die Mög­lich­keit eröff­net, einen Teil des Loh­nes über die Hee­res­stand­ort­kas­se Schles­wig in die Hei­mat zu überweisen.

b) Unter­kunft

Eine Mel­dung der Wach­mann­schaft über zer­rie­be­nes und muf­fi­ges Stroh führ­te dazu, dass die Gefan­ge­nen sich bei dem nächs­ten ankom­men­den Wag­gon Stroh bei Fuhr­mann Schmidt in der Kop­pel­stra­ße in ihre Säcke stop­fen konn­ten. Zugleich bean­trag­te die Wach­mann­schaft die Repa­ra­tur drei­er Fens­ter­schei­ben, die bei den letz­ten Luft­an­grif­fen durch Split­ter­wir­kung ein­ge­drückt wor­den sei­en sowie die Repa­ra­tur eines gemie­te­ten Kochkessels.

c) Krank­heit

Im Fal­le erns­te­rer Krank­heit wur­den die Gefan­gen des Kom­man­dos 329 in der Kran­ken-Revier­stu­be der „Inter­es­sen­ge­mein­schaft zur Errich­tung und Unter­hal­tung eines Kriegs­ge­fan­ge­nen­la­gers in Elms­horn von 1940“ behan­delt (Anschrift: Hein­rich Graap im Hau­se der Fir­ma Peter Kölln). In den über­lie­fer­ten Akten fin­den sich kaum Namen, es war üblich, die Kriegs­ge­fan­ge­nen mit ihren Erken­nungs­num­mern zu bezeichnen.

d) Ver­trau­ens­mann, Zivilarbeiter

Pro Kom­pa­nie, die meh­re­re Arbeits­kom­man­dos umfass­te, wähl­ten die Gefan­ge­nen einen Vertrauensmann.
Im August 1943 wur­den der Sta­tus der Insas­sen des Arbeits­kom­man­dos 329 von Kriegs­ge­fan­ge­nen auf Zivil­ar­bei­ter umge­stellt. Nur zwei von ihnen blie­ben Kriegs­ge­fan­ge­ne und wur­den in ein ande­res Lager ver­legt. Die Lager bestan­den wei­ter, aber eben nicht als Kriegs­ge­fan­ge­nen­la­ger und unter­la­gen nicht mehr der Bewa­chung durch die Wehrmacht.

e) Fluk­tua­ti­on der Belegung

Am 7.10.1941 mel­de­te Kom­man­do­füh­rer Becker dem Stadt­bau­amt, dass das Lager mit 70 west­li­chen und 13 ser­bi­schen Gefan­ge­nen voll belegt sei. Eine erhal­te­ne Lis­te gibt bei neun von zehn auf­ge­führ­ten Ser­ben die Berufs­be­zeich­nung Bau­er an.

f) Kon­flik­te zwi­schen Fir­men und Lagerverwaltung

Bei­spiel­haft sei hier ein Fall ange­führt: Es ging um die Mit­tags­ver­pfle­gung eines in der Genos­sen­schafts­meie­rei beschäf­tig­ten Kriegs­ge­fan­ge­nen. Im Schrei­ben von Betriebs­lei­ter Scha­kat vom 14.7.1942 heißt es: „ … Der Fran­zo­se muss um 5 ½ Uhr mor­gens sei­nen Dienst in der Meie­rei antre­ten. Kaf­fee bekommt er in der frü­hen Mor­gen­stun­de nicht im Lager. Um 11 ½ Uhr geht er ins Lager zum Mit­tag­essen. Unse­re Arbeits­zeit im ers­ten Arbeits­gang dau­ert aber bis 13 Uhr. Der Mann fehlt uns in der wil­des­ten Zeit. … Wir haben den Fran­zo­sen län­ge­re Zeit bis 13 Uhr fest­ge­hal­ten. Der Fran­zo­se klag­te lau­fend über kal­tes Essen bei den Wach­leu­ten, sodass sich die Bewa­chung gezwun­gen sah, dem Fran­zo­sen eine regu­lä­re Mit­tags­zeit ein­zu­ge­ste­hen… Wir wol­len uns den genann­ten Schwie­rig­kei­ten nicht ver­schlie­ßen, wir sind auf den kräf­ti­gen Fran­zo­sen voll ange­wie­sen, um die umfang­rei­chen Arbei­ten in der Ernäh­rungs­si­cher­heit zu leisten.“

Die­sem Antrag auf Ände­rung der Essens­zeit für den Kriegs­ge­fan­ge­nen der Genos­sen­schafts­meie­rei wur­de statt­ge­ge­ben. Auch ande­re Betrie­be ver­sorg­ten ihre Kriegs­ge­fan­ge­nen aus Grün­den des Arbeits­ab­laufs an der Arbeitsstelle.

Weitere große Kriegsgefangenenlager in Pinneberg

a) Lager Rechter

Das Kriegs­ge­fan­ge­nen Arbeits­kom­man­do 850, des Bier­ver­le­gers Max Rech­ter, Elms­hor­ner Str. 28/30, das als Rus­sen­la­ger bezeich­net wur­de, wies 10 Beleg­plät­ze auf. Im Gegen­satz zum Lager Busch war das Lager Frank auf Grund einer Beschlag­nah­me durch das Hee­res­be­klei­dungs­amt entstanden.

b) Lager Frank (Oster­hol­der Quellental)

Im August 1940 wur­den die Räu­me des Lokals Oster­hol­der Quellen­tal vom Hee­res­be­klei­dungs­amt beschlag­nahmt. Die vor­ge­se­he­ne Bele­gungs­stär­ke betrug 100 Kriegs­ge­fan­ge­ne, es waren aber 145 untergebracht.

Im Som­mer 1944 nahm die Gefahr durch mög­li­che Luft­an­grif­fe der­art zu, dass eine Aus­wei­tung des „Luft­schutz-Füh­rer­pro­gram­mes“ vor­ge­nom­men wur­de, die zahl­rei­che neue Luft­schutz­bau­ten vor­sah. Erhal­ten ist ein Bau­schein des Krei­ses für fünf Luft­schutz­rund­bau­ten aus Beton für das „Gemein­schafts­la­ger Pin­ne­berg-Quellen­tal“, die jeweils 30 Per­so­nen Schutz bie­ten soll­ten. Aller­dings sind die­se im Gelän­de ver­streu­ten Bun­ker nicht mehr errich­tet worden.

In den nicht mehr ver­wen­de­ten Wup­per­man­schen Hal­len auf der Drostei­park­sei­te rich­te­te das Hee­res­be­klei­dungs­amt eine gro­ße Beu­te­gut­sam­mel­stel­le ein­rich­te­te. Im Pin­ne­ber­ger Tage­blatt erschien im Juni 1941 eine Warnung:

In unse­rer Stadt ist eine Beu­te­gut­sam­mel­stel­le ein­ge­rich­tet wor­den. Die mit der Eisen­bahn anrol­len­den Beu­te­gü­ter wer­den von den Lade­glei­sen mit Kraft­wa­gen nach den Lager­hal­len gefah­ren. Die­se Trans­por­te und die Ent­la­de­stel­len wer­den nun begreif­li­cher­wei­se von Scha­ren von Jun­gens bela­gert, die jede sich bie­ten­de Gele­gen­heit benut­zen, um sich Andenken zu “besor­gen”. So ver­schwin­den ein­zel­ne lose Aus­rüs­tungs­ge­gen­stän­de — beson­ders Stahl­hel­me, Patro­nen­ta­schen, Kop­pel u. dgl. Da jedoch das Ver­schwin­den die­ser Art Sachen und ande­rer Gegen­stän­de immer umfang­rei­cher wird, muss hier­ge­gen von jetzt ab poli­zei­lich schärfs­tens ein­ge­schrit­ten und alle ermit­tel­ten Fäl­le zur Anzei­ge gebracht werden …”

c) Lager Wup­per­man und Lager ILO

Die bei­den größ­ten Pin­ne­ber­ger Rüs­tungs­be­trie­be unter­hiel­ten eige­ne Kriegs­ge­fan­ge­nen­la­ger mit einer Soll­be­le­gung von 175 (ILO) und 160 (Wup­per­man) Gefan­ge­nen. Die Gefan­ge­nen waren in Bara­cken direkt am Werk unter­ge­bracht, die Ver­wal­tung unter­stand den Fir­men, wäh­rend für die Bewa­chung eben­so wie beim städ­ti­schen Lager die Lan­des­schüt­zen zustän­dig waren.

Die ers­te Bara­cke wur­de beim Email­lier­werk Wup­per­man im April 1941 errich­tet. Im Früh­jahr 1942 ent­stand das soge­nann­te „Rus­sen­la­ger“ für eine Beleg­schaft von 20 Mann. 

Im August Sep­tem­ber 1942 kamen zwei wei­te­re Bara­cken hin­zu und im Dezem­ber 1942 war die letz­te Aus­bau­stu­fe mit ins­ge­samt fünf Bara­cken und einem Anbau erreicht.

Die Bara­cken der ILO Moto­ren­wer­ke wur­den direkt neben den Pro­duk­ti­ons­an­la­gen auf­ge­baut. Auch bei ILO spiel­te der Luft­schutz für die Fremd­ar­bei­ter mit zuneh­men­der Kriegs­dau­er eine immer grö­ße­re Rolle.

Für die in Bäl­de ein­tref­fen­den rus­si­schen Zivil­ar­bei­ter wird eine Bara­cke auf­ge­rich­tet, in der die Arbei­ter unter­ge­bracht wer­den sol­len. Die­se Wohn­ba­ra­cke wird in einem grö­ße­ren Umfang mit hohem Sta­chel­draht umge­ben. Inner­halb die­ses zu errich­ten­den Sta­chel­drah­tes lie­gen dann die Schutz­grä­ben, sodass die rus­si­schen Zivil­ar­bei­ter unmit­tel­bar aus der Bara­cke her­aus die Grä­ben auf­su­chen können.

Die Fir­ma beab­sich­tigt, für wei­te­re 130 Mann Schutz­grä­ben her­rich­ten zu las­sen, die eben­falls inner­halb der Umzäu­nung lie­gen sol­len. Die­se letz­te­ren Grä­ben sol­len dann end­gül­tig für die rus­si­schen Zivil­ar­bei­ter in Benut­zung genom­men wer­den. Die Grä­ben, die jetzt noch brauch­bar sind, sol­len dann für die fran­zö­si­schen Gefan­ge­nen in Benut­zung genom­men wer­den. Die fran­zö­si­schen Gefan­ge­nen lie­gen in einem abge­son­der­ten Lager und wer­den von Wacht­mann­schaf­ten des Hee­res bewacht.

Die deut­sche Beleg­schaft der Ilo-Wer­ke sucht die Schutz­grä­ben nicht auf, son­dern wird im Luft­schutz­raum des Wer­kes unter­ge­bracht, wel­cher neu­er­dings mit etwa 50 cm brei­ten Zie­gel­stein­mau­ern gegen Split­ter geschützt ist.“ (Zitat: Meis­ter d. Schutzpol.)

Ein­gang von Rüs­tungs­auf­trä­gen und Fremd­ar­bei­ter­zu­wei­sung: Bei­spiel Reichelt

Die Regen­man­tel­fa­brik Fritz E. Rei­chelt mit der Han­dels­mar­ke Reif­ri hat­te 1940 ihren Haupt­sitz in der Caf­fa­ma­cher­rei­he 1–5 in Ham­burg 36. 1934 hat­te Rei­chelt einen klei­nen Zweig­be­trieb in der Pin­ne­ber­ger Müh­len­stra­ße eröff­net. 1940 beschäf­tig­te er dort ins­ge­samt 65 Mit­ar­bei­te­rin­nen. In die­sem Jahr erhielt er einen so gro­ßen Auf­trag über Krad­män­tel für die Wehr­macht, dass er sei­nen Pin­ne­ber­ger Betrieb aus­wei­ten woll­te. Trotz Beden­ken wegen der Gewer­be­be­bau­ung in einem Wohn­ge­biet erteil­te Bür­ger­meis­ter Coors schließ­lich die Erlaub­nis, da es ein wehr­wirt­schaft­li­cher Betrieb sei. Spä­ter wur­den dem Betrieb 17 rus­si­sche Arbeiter*innen zuge­wie­sen. Auf der gegen­über­lie­gen­den Stra­ßen­sei­te wur­de eine Wohn­ba­ra­cke auf­ge­baut, die dann in der Pin­ne­ber­ger Lager­lis­te unter der Adres­se des Betrie­bes Feld­stra­ße 24a genannt wurde.

Die Ereig­nis­se bei Kriegsende

Je län­ger der Krieg andau­er­te, des­to wich­ti­ger war der Fremd­ar­bei­ter­ein­satz. In der Zei­tung der Kreis Pin­ne­ber­ger NSDAP an die Front­sol­da­ten schrieb der Pin­ne­ber­ger Natio­nal­so­zia­list Leh­rer Johann Berg­mann im Juli 1944:

Wir wer­den sogar mit den Aus­län­dern fer­tig, die wir als Hilfs­maa­ten bei der Arbeit ange­stellt haben. Damit die uns nicht über den Kopf wach­sen, haben wir Strei­fen­dienst u. Stadt­wacht ein­ge­rich­tet und so erreicht, dass nicht so vie­le Kla­gen kom­men. Im Durch­schnitt arbei­ten alle ganz nett. So schaf­fen wir dann auch, was geschafft wer­den muss.“

Nach­dem Ham­burg am 2.5.1945 kampf­los an die Bri­ten über­ge­ben wor­den war, tra­fen am 3. Mai mor­gens 7 Uhr per Fern­spruch fol­gen­de Maß­re­geln bei der Pin­ne­ber­ger Poli­zei ein:

Pin­ne­berg, den 3.5.1945.

Fern­spruch:

Ham­burg zur frei­en Stadt erklärt.

Bis 13.00 Uhr muss das Gebiet nörd­lich Elms­horn, Barm­s­tedt, Alves­lo­he, von der Wehr­macht geräumt wer­den. Auf­ga­be des Volks­sturms ist erle­digt. Uni­form aus­zie­hen. Per­sön­li­che Siche­rung der Bevöl­ke­rung über­neh­men, ohne Waf­fe. Nicht mehr Halb­mast flaggen.

Aus­län­der im Lager zurückhalten.

Ver­nich­tung der Ein­woh­ner­mel­de­kar­tei­en und pol. Mel­de­for­mu­la­re, sowie Geheimakten. … “

Die Angst wuchs, dass sich die Fremd­ar­bei­ter beim Zusam­men­bruch des Natio­nal­so­zia­lis­mus rächen könnten.

Die ers­te gro­ße Plün­de­rung ereig­ne­te sich schon am Mit­tag des 2. Mai:

Am Mit­tag des 2. Mai ging plötz­lich die Paro­le durch die Stadt: „Aus­län­der plün­dern das Hee­res­be­klei­dungs­la­ger bei Wup­per­man!“ Unheim­li­che Men­gen von Uni­for­men vie­ler Natio­nen, Bett- und Leib­wä­sche mit allen dazu gehö­ri­gen Nähu­ten­si­li­en, Stie­fel, …, — kurz, alles, was es seit Jah­ren für den zivi­len Bedarf kaum noch gab, lager­te dort. …

Aber es waren nicht nur Fremd­ar­bei­ter und Kriegs­ge­fan­ge­ne und man­che aus ihrer Lethar­gie erwach­te Flücht­lin­ge, die hier eine Mög­lich­keit sahen, Beklei­dung und Wäsche zu ergat­tern, weil sie kaum das Not­dürf­tigs­te hat­ten mit auf die Flucht neh­men kön­nen. Es waren auch eben­so vie­le unter den eif­ri­gen „Besor­gern“, von denen der Krieg bis­lang noch nichts gefor­dert hat­te und die trotz­dem kräf­tig mit „abstaub­ten“!“

Nach der deut­schen Kapi­tu­la­ti­on ver­such­ten die Alli­ier­ten, so schnell wie mög­lich die Fremd­ar­bei­ter in ihre Hei­mat zurück­zu­füh­ren. Wegen der beschränk­ten Trans­port­ka­pa­zi­tä­ten war dies zunächst auf die fran­zö­si­schen, bri­ti­schen, sowje­ti­schen und ame­ri­ka­ni­schen Kriegs­ge­fan­ge­nen und Fremd­ar­bei­ter beschränkt.